Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel der Landjugend Veldhausen e.V. auf Facebook
Für die Teilnahme am Gewinnspiel der Landjungend Veldhausen e.V. gelten die folgenden Bedingungen (Teilnahmebedingungen).
1. Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Landjugend Veldhausen e.V. , Am Löninks Feld 12, 48527 Nordhorn.
Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
2. Teilnahme
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Das Gewinnspiel beginnt am 17.06.2017 und endet am 23.06.2017 (17.59 Uhr) (Teilnahmezeitraum).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Bestimmungen und Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnehmer im Sinne des Gewinnspiels ist diejenige natürliche Person, die sich mit ihrem Facebook-
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Jüngere Personen dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern ebenfalls teilnehmen. Mitglieder des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer, der im Teilnahmezeitraum unter den Facebook Post einen Freund/Freundin markiert und die Seite „Landjugend Veldhausen“ mit „gefällt mir“ markiert, nimmt am Gewinnspiel teil.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen.
Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
3. Gewinn und Gewinnermittlung
Per Losverfahren werden 3 Kommentare, mit min. einer markierten Person und die „gefällt mir“-
Die Gewinner werden am 23. Juni 2017 gegen 18Uhr ermittelt. Es gewinnen die Teilnehmer, die aus allen Teilnehmern per Losverfahren ermittelt werden.
Die Gewinner werden per Kommentar unter dem entsprechenden Facebook Post veröffentlicht. Die Gewinner können Ihren Gewinn an einen der Kassen am Veranstaltungsort mittels Vorlage des Personalausweises abholen!
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw. Nutzung entstehenden Betriebs-
4. Datensicherheit
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten zunächst den Facebook Account und die Tatsache der Teilnahme, im Fall eines Gewinns auch den Namen und die Meldeadresse.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und der Preisauslieferung genutzt.
Die personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben oder verbreitet.
Nach Ende des Gewinnspielzeitraums werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer zu, dass sein Facebook-
Die Einwilligung kann jederzeit durch Löschung des entsprechenden Kommentars oder der „gefällt mir“Angabe widerrufen werden. In diesem Fall erklärt der Teilnehmer zugleich, an dem Gewinnspiel nicht mehr teilzunehmen.
5. Abbruch und Änderung des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und unverzüglich aus wichtigem Grund abzubrechen. Das Gewinnspiel kann auch aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger gesetzlicher Gründe eingestellt werden.
6. Sonstiges
Auf das Gewinnspiel ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel der Landjugend Veldhausen e.V. auf Facebook in der Veranstaltung „Scheunenfest Veldhausen 2017“
Für die Teilnahme am Gewinnspiel der Landjungend Veldhausen e.V. gelten die folgenden Bedingungen (Teilnahmebedingungen).
1. Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Landjugend Veldhausen e.V. , Am Löninks Feld 12, 48527 Nordhorn.
Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
2. Teilnahme
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Das Gewinnspiel beginnt am 09.06.2017 und endet am 19.06.2017 (18.00 Uhr) (Teilnahmezeitraum).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Bestimmungen und Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnehmer im Sinne des Gewinnspiels ist diejenige natürliche Person, die sich mit ihrem Facebook-
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Jüngere Personen dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern ebenfalls teilnehmen. Mitglieder des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer, der im Teilnahmezeitraum unter den Facebook Post einen Freund/Freundin markiert und die Seite „Landjugend Veldhausen“ mit „gefällt mir“ markiert, nimmt am Gewinnspiel teil.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen.
Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
3. Gewinn und Gewinnermittlung
Per Losverfahren werden unter den Zusagen der Facebook-
09.06.2017 – 13.06.2017 : je ein Gewinner von 3 Freigetränken
13.06.2017 – 18.06.2017 : je ein Gewinner von 3 Freigetränken, sowie je ein Gewinner von einer Freikarte = freier Eintritt zur Veranstaltung (eine Person)
19.06.2017 : ein Gewinner einer Freikarte = freier Eintritt zur Veranstaltung (eine Person)
Die Gewinner werden bis zum 19. Juni 2017 täglich ermittelt. Es gewinnen die Teilnehmer, die aus allen Teilnehmern per Losverfahren ermittelt werden.
Die Gewinner werden per Kommentar unter dem entsprechenden Facebook Post in der Facebook-
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw. Nutzung entstehenden Betriebs-
4. Datensicherheit
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten zunächst den Facebook Account und die Tatsache der Teilnahme, im Fall eines Gewinns auch den Namen und die Meldeadresse.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und der Preisauslieferung genutzt.
Die personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben oder verbreitet.
Nach Ende des Gewinnspielzeitraums werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer zu, dass sein Facebook-
Die Einwilligung kann jederzeit durch Löschung des entsprechenden Kommentars oder der „gefällt mir“Angabe widerrufen werden. In diesem Fall erklärt der Teilnehmer zugleich, an dem Gewinnspiel nicht mehr teilzunehmen.
5. Abbruch und Änderung des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und unverzüglich aus wichtigem Grund abzubrechen. Das Gewinnspiel kann auch aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger gesetzlicher Gründe eingestellt werden.
6. Sonstiges
Auf das Gewinnspiel ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.